dato for svaret: 24.12.2024
Teilzeitbeschäftigte dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Zu Mehrarbeit sind sie nicht ohne weiteres verpflichtet, außer es ist vereinbart oder betrieblich erforderlich. Auch dann muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Wer Teilzeit arbeitet, kann nach § 9 TzBfG unter Umständen Vorrang fordern, wenn eine Vollzeitstelle frei wird, und er die Eignung dafür hat. Ob Sie Mehrstunden ablehnen dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung dies gestattet. Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitgeber einfach anordnen können, dass Teilzeitbeschäftigte ihre Stundenzahl erhöhen müssen. Hier bedarf es vertraglicher Grundlage oder einvernehmlicher Abmachung.