dato for svaret: 30.10.2024
Ja, das AGG schützt nicht nur bestehende Beschäftigte, sondern greift schon im Bewerbungsverfahren. Man darf niemanden wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität diskriminieren. Wird ein Bewerber eindeutig aus einem dieser Gründe abgelehnt, kann er Schadenersatz fordern. Nachweisen muss man meist Indizien, z.B. wenn die Stellenausschreibung 'junges Team' bevorzugt. Dann muss der potenzielle Arbeitgeber beweisen, dass es sachliche Gründe gab. Zwar ist es nicht immer einfach, aber du hast das Recht, gegen Diskriminierung vorzugehen.