Ist Crowdworking vom Arbeitsrecht abgedeckt? - Advokat-no.com

Ist Crowdworking vom Arbeitsrecht abgedeckt?

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05.01.2025

Ich arbeite für eine Plattform online, wo ich kleine Aufträge erledige. Bin ich selbstständig oder Arbeitnehmer?

Svaret på spørsmålet 06.01.2025
dato for svaret: 06.01.2025

Das hängt davon ab, ob du Weisungsgebundenheit, Eingliederung und eine gewisse Abhängigkeit hast. Viele Crowdworker gelten als freie Dienstleister, aber Gerichte haben bereits in Einzelfällen entschieden, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann. Lässt sich nachweisen, dass du de facto wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst (feste Vorgaben, Zeitlimits, kein Verhandlungsspielraum), kann das Arbeitsrecht greifen. Dann hättest du Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz etc. Das ist häufig eine schwierige Einzelfallprüfung, da Plattformen versuchen, 'Selbständigkeit' formal festzulegen. Notfalls klärt ein Gericht den Status.

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