dato for svaret: 23.12.2024
Mobbing bezeichnet fortgesetzte, systematische Anfeindungen, Ausgrenzungen oder Schikanen. Arbeitsrechtlich kann man den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, für ein angemessenes Betriebsklima zu sorgen und Konflikte zu lösen (§ 75 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB). Du kannst dich an den Betriebsrat wenden, eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (wenn Diskriminierungsaspekte vorliegen) oder gar einen Anwalt einschalten. Im Extremfall kommt auch eine außerordentliche Kündigung mit Schadensersatz in Frage, wenn das Mobbing unerträglich ist und der Arbeitgeber nichts unternimmt. Beweise wie E-Mails oder Zeugen sind entscheidend, um Mobbingvorwürfe zu untermauern.