dato for svaret: 06.12.2024
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. In dieser Zeit darfst du weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich wünschst, ansonsten bist du freigestellt. Nach der Geburt gilt eine achtwöchige Schutzfrist, in der du nicht arbeiten darfst. Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen, die Schutzfristen zu durchbrechen. Ein Verzicht ist nur vorgeburtlich möglich, aber jederzeit widerrufbar. Zusätzlich untersagen Mutterschutzgesetze gefährliche Arbeiten (z.B. Heben schwerer Lasten). Der Kündigungsschutz beginnt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft und endet vier Monate nach Entbindung.