дата ответа: 17.01.2025
Werkstudenten sind Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts, sodass sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Einzig die Sozialversicherungspflichten unterscheiden sich: Als Werkstudent zahlst du meist weniger Beiträge, sofern du eingeschriebener Student bist und die 20-Stunden-Grenze einhältst. Aber an sich gelten dieselben arbeitsrechtlichen Mindeststandards. Du darfst nicht schlechter behandelt werden als andere Teilzeitkräfte, nur weil du Student bist.