dato for svaret: 09.12.2024
Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Nachtarbeit durch angemessene Zuschläge oder Freizeitausgleich zu kompensieren ist. Was 'angemessen' ist, hängt vom Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder branchenüblichen Regelungen ab. Häufig gewähren Tarifverträge einen prozentualen Zuschlag (z.B. 25% bis 30%). Wo kein Tarifvertrag existiert, kann der Arbeitgeber selbst festlegen, wie er kompensiert. Jedoch gibt es Rechtsprechung, dass Nachtarbeit ohne Ausgleich gegen das Gesetz verstoßen kann. Daher sollte es zumindest Zeit- oder Geldzuschläge geben, um Belastungen auszugleichen.