dato for svaret: 11.11.2024
Wenn du im gesamten Urlaubsjahr und darüber hinaus erkrankt bist, kann Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen ins nächste Jahr übertragen werden. Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, falls keine Genesung erfolgte. Ist man jedoch wieder arbeitsfähig, hat man den gesetzlichen Urlaubsanspruch weiterhin. Nur bei langfristiger, dauerhafter Erkrankung kann der Urlaubsanspruch nach Ablauf dieses 15-Monats-Zeitraums erlöschen. Einfach eigenmächtig den Urlaub streichen, nur weil du krank warst, ist nicht zulässig.