dato for svaret: 10.11.2024
Betriebsratsmitglieder üben das Amt unentgeltlich, aber sie sollen keine finanziellen Nachteile erleiden. Sie erhalten das gleiche Gehalt wie ohne Betriebsratsamt. Die Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt, sofern nötig, und diese Zeit ist normal bezahlt. Größere Betriebe müssen gewisse Mitglieder laut § 38 BetrVG komplett freistellen. Die Kosten des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber, ohne dass die Mitglieder eine Extra-Vergütung bekommen. Sie dürfen nicht schlechter oder besser gestellt werden als andere. Das Ehrenamtsprinzip sichert Unabhängigkeit.