Dürfen Arbeitgeber Arbeitszeitkonten führen und Minus-Stunden anordnen?
- 17.11.2024
Mir wurde gesagt, man kann mich während der Elternzeit nicht kündigen. Stimmt das so absolut?
Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dieser Schutz beginnt, sobald du die Elternzeit schriftlich beantragst (spätestens sieben Wochen vor Beginn) und dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt (oder die entsprechende Landesbehörde) stimmt einer Ausnahme zu, zum Beispiel bei Betriebsstilllegung. Diese Sondergenehmigungen werden sehr selten erteilt. Daher ist die Kündigung während Elternzeit in der Praxis nahezu ausgeschlossen, was Eltern Sicherheit geben soll, um sich auf die Kinderbetreuung zu konzentrieren.
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