dato for svaret: 18.11.2024
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ermöglicht, dass ein bestimmter Grundfreibetrag des Guthabens vor Pfändungszugriff geschützt bleibt. Jede Bank muss auf Antrag deines existierenden Girokontos ein P-Konto führen; sie darf es nicht verweigern. Der Freibetrag liegt derzeit bei mindestens dem Existenzminimum. Kindergeld oder Unterhaltszahlungen erhöhen diesen Freibetrag. So stellst du sicher, dass du trotz Pfändung noch Geld für Miete und Lebenshaltung hast. Du solltest deine Bank schriftlich darum bitten, dein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Zusatzleistungen wie Dispo oder Kreditkarte können jedoch eingeschränkt sein. Die Bank darf für die Führung eines P-Kontos keine höheren Gebühren als für ein normales Konto verlangen.