dato for svaret: 03.12.2024
Ob die Bank für Phishing-Schäden haftet, hängt von den Umständen ab: Wenn du als Kunde grob fahrlässig gehandelt hast (z.B. PIN oder TAN an Dritte weitergegeben), kann die Bank eine Mitschuld ableiten und die Erstattung ablehnen. Hat jedoch die Bank ihre Sicherheitssysteme vernachlässigt oder war die Webseite ungeschützt, trägt sie die Verantwortung. Generell ist im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und BGB festgelegt, dass bei unautorisierten Zahlungen die Bank zunächst das Konto wiederherstellen muss, es sei denn, du hast selbst fahrlässig oder vorsätzlich dazu beigetragen. Wichtig ist schnelles Handeln: melde den Betrug unverzüglich, lass das Konto sperren und reiche eine Anzeige bei der Polizei ein.