dato for svaret: 01.11.2024
Ob ein Zins als Wucher gilt, richtet sich nach § 138 BGB: Es muss ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen und eine verwerfliche Gesinnung (Ausbeutung einer Zwangslage). Als Faustregel wird oft die doppelte Höhe des marktüblichen Zinses genommen, kann aber je nach Umstand variieren. 15% ist hoch, aber nicht zwingend Wucher, wenn die Bonität schlecht ist und das Marktniveau entsprechend liegt. Wird jedoch z.B. 25–30% gefordert, kann das Wucher sein. Solche Verträge sind sittenwidrig und nichtig. Man kann dann Zinsen zurückfordern. Wichtig ist die Einschätzung, ob der Kreditgeber bewusst die Notlage ausnutzt.