dato for svaret: 14.11.2024
Grundsätzlich kann eine Bank einen laufenden Kredit kündigen, sofern vertraglich ein Kündigungsrecht (z.B. im Falle von Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Bonität) vereinbart ist und die gesetzlichen Vorgaben (Verzug, Androhung, Fristsetzung) eingehalten werden. Dann wird die Restschuld fällig, und man muss sie auf einen Schlag oder in einer anderen Form (z.B. Anschlussfinanzierung) bedienen. Ohne Rechtsgrund (wie z.B. Zahlungsverzug oder vereinbarte Kündigungsoption) darf die Bank einen Ratenkredit nicht vorzeitig beenden. Prüfe, ob die Kündigung den Vorschriften (Abmahnung, Frist) entspricht. Falls nicht, könnte man sich wehren.