dato for svaret: 22.11.2024
Negativzinsen für Guthaben sind steuerlich nicht eindeutig als Werbungskosten in der Kapitalertragsteuererklärung anrechenbar. Der Bundesfinanzhof hat sich dazu noch nicht abschließend geäußert, es gibt allerdings Tendenzen, dass Verwahrentgelte als 'Aufwand für Kapitalanlage' gelten könnten. Einige Finanzämter erkennen sie als Werbungskosten an, andere lehnen es ab, weil es eine Art 'Zins auf Einlagen' ist. Du kannst es in der Anlage KAP angeben und im Streitfall notfalls Einspruch einlegen, bis eine höchstrichterliche Klärung vorliegt. Ob's durchgeht, hängt von der jeweiligen Finanzamtsposition ab.