dato for svaret: 08.01.2025
Krypto-Handelsplattformen unterliegen dem Kreditwesengesetz (KWG), sofern sie für Kunden das Kryptoverwahrgeschäft oder Kryptowertpapiergeschäft durchführen. Sie benötigen eine entsprechende Lizenz der BaFin, um als Kryptoverwahrer oder Wertpapierinstitut aufzutreten. Private Anleger sind nicht lizenzpflichtig, aber steuerlich relevant (Spekulationsfristen, Gewinnbesteuerung). Die Plattform muss Geldwäsche-Regularien einhalten, d.h. KYC-Verfahren, Meldung verdächtiger Transaktionen. So ist Krypto-Trading zwar kein klassisches Bankgeschäft, aber stark reguliert, damit Verbraucher und Finanzmarkt geschützt sind.