dato for svaret: 07.12.2024
Ein Anderkonto beim Anwalt oder Notar ist ein Treuhandkonto, auf dem Mandantengelder verwahrt werden. Formal gehört es zum Vermögen des Rechtsanwalts, aber nur treuhänderisch. Der Anwalt darf nicht eigenmächtig darüber verfügen. Im Insolvenzfall des Anwalts ist das Geld getrennt vom Kanzleivermögen. Bankrechtlich wird das Konto wie ein normales Girokonto geführt, allerdings mit Kennzeichnung 'Anderkonto'. Die Bank weiß, dass diese Gelder nicht dem Anwalt 'gehören' und pfändet sie nicht für dessen Schulden. Bei Betrug oder unsachgemäßer Verwendung kann es zivil- oder strafrechtliche Folgen für den Treuhänder geben.