dato for svaret: 05.11.2024
Nach ständiger Rechtsprechung und Wertpapierhandelsgesetz hat die Bank eine anlegergerechte und objektgerechte Beratungspflicht. Falschberatung liegt vor, wenn sie dein Risikoprofil ignoriert oder falsche Informationen über Produktmerkmale gibt. Wenn dir ein hochriskanter Fonds empfohlen wurde, obwohl du konservative Vorgaben hattest, kann das ein Beratungsfehler sein. Dann hast du Anspruch auf Schadenersatz in Form der Rückabwicklung (Herausgabe der Fondsanteile, Erstattung des Kapitaleinsatzes abzüglich eventueller Erträge). Oft verlangt man erst außergerichtlich Korrektur. Kommt keine Einigung zustande, kann man klagen, wobei man die Kausalität zwischen Fehlberatung und Verlust nachweisen muss.