dato for svaret: 17.11.2024
Eine fristlose Kündigung ist nur in gravierenden Fällen zulässig, in denen dem Vermieter das Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Der unerlaubte Gebrauch der Wohnung zu gewerblichen Zwecken kann ein solcher Grund sein, wenn es erheblichen Verstoß gegen den Vertrag und möglicherweise gegen Behördenvorschriften darstellt. Allerdings verlangt Husleieloven meistens eine Vorwarnung oder Abmahnung, damit der Mieter die Chance hat, den Missstand abzustellen. Erfolgt keine Einsicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos beenden. Die Formalien (schriftliche, begründete Kündigung, Hinweise auf Beschwerdemöglichkeiten) sind zwingend einzuhalten, sonst riskieren Vermieter formale Unwirksamkeit.