Verjähren Mängelansprüche beim Immobilienkauf nach 5 Jahren?
- 03.01.2025
Mein Vermieter hat mir angeboten, die Miete jährlich an den Preisindex zu koppeln. Ist das rechtlich unbedenklich?
Ja, die Koppelung der Miete an den Verbraucherpreisindex (KPI) ist im norwegischen Mietrecht grundsätzlich erlaubt, sofern der Anstieg die Entwicklung dieses Index widerspiegelt und nicht überhöht wird. Man nennt das 'Indeksregulering'. Dazu muss man aber in der Mietvereinbarung explizit eine entsprechende Klausel aufnehmen. Dann darf die Miete periodisch angepasst werden, etwa einmal pro Jahr, im Rahmen der Preissteigerung. Ohne diese Klausel gilt die gesetzliche Regelung zur Mieterhöhung, die ebenfalls inflationsorientiert sein kann, aber strikte Fristen und Höchstgrenzen kennt.
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