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Kann ein Mieter ein generelles Grill- oder Raucherverbot auf dem Balkon akzeptieren müssen?

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03.11.2024

In der Hausordnung steht, Grillen und Rauchen auf dem Balkon sind untersagt. Ist das wirksam?

Svaret på spørsmålet 07.11.2024
dato for svaret: 07.11.2024

Je nachdem, wie streng die Hausordnung oder das Reglement der Eigentümergemeinschaft (Eierseksjonssameie) formuliert ist, kann es Beschränkungen für offenes Feuer, Geruchsbelästigung oder Rauchentwicklung geben, um Nachbarn zu schützen. Dies fällt unter die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Ein völliges Verbot von Rauchen oder Grillen auf dem eigenen Balkon könnte jedoch unverhältnismäßig sein, wenn kein triftiger Grund (z.B. Brandschutz) vorliegt. Norwegische Gerichte wägen das Interesse der Gemeinschaft gegen das Recht des Einzelnen ab. Pauschale Verbote können angefochten werden, sofern sie weit über das notwendige Maß hinausgehen. Bei Brandgefahr (z.B. Holzbalkon) kann es durchaus angemessen sein.

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