dato for svaret: 08.11.2024
Die Eigentümergemeinschaft (Eierseksjonssameie) kann über Beschluss in der Generalversammlung Sonderbeiträge beschließen, um größere Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Das Ejerseksjonsloven regelt die Verfahrensweise. Erforderlich ist meist eine qualifizierte Mehrheit. Ist der Beschluss ordnungsgemäß gefasst, sind alle Eigentümer verpflichtet, ihren Anteil zu zahlen. Wer sich weigert, kann von der Gemeinschaft rechtlich belangt werden. Allerdings müssen die Maßnahmen zum Erhalt oder zur sinnvollen Verbesserung des Gemeinschaftseigentums dienen. Luxussanierungen ohne Mehrheitsbeschluss wären nicht durchsetzbar.