dato for svaret: 16.12.2024
Nach dem avhendingsloven in Norwegen gilt beim Immobilienkauf häufig, dass die Immobilie so gekauft wird, wie sie besichtigt oder beschrieben wurde. Der Verkäufer muss jedoch bekannte Mängel offenbaren, besonders wenn diese den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit erheblich mindern. Verschweigt er solche Mängel arglistig, kann der Käufer dennoch Schadenersatz oder Kaufpreisminderung verlangen. Auch wenn das Haus als 'as is' verkauft wird, darf die tatsächliche Beschaffenheit nicht deutlich von den Aussagen im Kaufdokument oder Exposé abweichen. Entdeckt der Käufer nachträglich gravierende Mängel, die selbst bei sorgfältiger Besichtigung nicht erkennbar waren, kann er innerhalb der gesetzlich vorgesehen Fristen (fünf Jahre) Ansprüche geltend machen, jedoch sind die Hürden höher als bei einem regulär zugesicherten Zustand.