дата ответа: 18.11.2024
Ein 'Tiny House' kann unter Umständen als eigenständiges Gebäude gelten und somit genehmigungspflichtig sein, selbst wenn es sehr klein ist. Oft kommt es auf die kommunalen Vorschriften an, ob ein Gebäude als bewohnbares Objekt eingestuft wird. Zudem ist entscheidend, ob Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom erforderlich sind. Eine reine 'Hytte' (Freizeithaus) oder ein Wohnwagen auf Rädern kann spezielle Regeln haben. Manche Kommunen erlauben Bauprojekte unter einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, andere nicht. Vor dem Aufstellen ist es klug, beim Bauamt nachzufragen, um Bußgelder oder Rückbau zu vermeiden.