Darf ein Online-Besichtigungsvideo die Vor-Ort-Besichtigung ersetzen?
- 01.12.2024
Ich habe ein Handwerksunternehmen mit der Renovierung beauftragt. Muss ich ein Abnahmeprotokoll machen?
Ein Abnahme- oder Übernahmeprotokoll dokumentiert, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und der Kunde sie als vertragsgerecht anerkennt. In Norwegen empfehlen Bauexperten, nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Handwerker durchzugehen und sichtbare Mängel schriftlich festzuhalten. Damit kann man Missverständnissen vorbeugen. Wenn du das Protokoll unterschreibst und später versteckte Mängel entdeckst, kannst du diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist trotzdem reklamieren. Aber offensichtliche Mängel, die nicht notiert wurden, zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beanstanden, ist schwieriger. Daher sollte man sich Zeit nehmen, die Renovierung gründlich zu prüfen.