dato for svaret: 21.11.2024
Nach norwegischem Recht hat ein Bauunternehmer (oder Handwerker) die Möglichkeit, bei nicht bezahlten Rechnungen und nach gewissen formalen Schritten ein Pfandrecht am Grundstück eintragen zu lassen, das sog. 'entreprenørpant'. Er muss den Zahlungsverzug belegen, den Auftrag nachweisen und ggf. eine Mahnung schicken. Danach kann er beim namsmannen oder Gericht beantragen, das Pfandrecht zu registrieren, sodass er abgesichert ist. Kommt man weiterhin nicht nach, kann der Unternehmer zwangsvollstrecken lassen. Dieses Recht dient dem Schutz seriöser Handwerksbetriebe, die sonst auf offenen Forderungen sitzen würden. Man sollte also schleunigst reagieren, um das Pfandrecht abzuwenden oder die Schuld zu begleichen.