дата ответа: 09.11.2024
Der Abriss größerer Gebäude ist häufig genehmigungspflichtig, weil er denselben Bauvorschriften unterliegt wie Neubauten. Man stellt bei der Kommune einen Antrag auf Rivingstillatelse. Dabei muss man u.a. die Entsorgung des Bauschutts, mögliche Schadstoffe (Asbest) und die Sicherung umliegender Areale darstellen. Besteht Denkmalschutz oder steht das Objekt in einem schützenswerten Gebiet, kann eine Abrissgenehmigung abgelehnt werden. Auch kann es Auflagen zur Rückbau- und Abfalltrennung geben. Wer ohne Genehmigung abreißt, riskiert Bußgelder und Verpflichtung zum Wiederaufbau, falls das Bauamt dies anordnet.