Was passiert, wenn der Ex-Ehegatte ins Ausland zieht und keinen Unterhalt zahlt?
- 11.12.2024
Viele Paare leben in Norwegen ohne Heirat zusammen und möchten wissen, ob es gesetzliche Schutzmechanismen dafür gibt. Häufig fragt man sich, ob es ein spezielles ‘Samboerkontrakt’-System gibt und welche Rechte oder Pflichten daraus entstehen, falls man sich trennt oder einer der Partner verstirbt. Wie ist das grundsätzlich rechtlich geregelt, wenn man zwar zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist?
In Norwegen unterscheidet man klar zwischen Ehe und unverheirateter Lebensgemeinschaft (Samboerskap). Ein gesetzliches Zusammenwohnrecht im Sinne einer Ehe gibt es nicht, jedoch kann man einen Samboerkontrakt aufsetzen, der Vermögensfragen, Schuldenaufteilung und das Zusammenleben regelt. Anders als bei Eheleuten greift kein automatischer gesetzlicher Güterstand oder Erbanspruch. Daher ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, wenn man Immobilien oder größere Werte gemeinsam anschafft. Auch wer Erbansprüche absichern will, sollte an ein Testament denken, da der Samboer ansonsten kaum gesetzliche Erbrechte hat. Vor allem bei Trennung oder Todesfall können ohne Vertrag große Unsicherheiten entstehen.