dato for svaret: 09.12.2024
Wenn beide Eltern gemeinsames Sorgerecht haben, kann ein Elternteil nicht eigenmächtig mit dem Kind ins Ausland ziehen, ohne Zustimmung des anderen. Solche Entscheidungen müssen nach norwegischem Recht einvernehmlich geklärt werden, im Zweifel durch das Familiengericht. Eine Ausreise gegen den Willen des anderen Elternteils kann als Kindesentführung gelten. Daher sollte man eine schriftliche Vereinbarung treffen oder bei Gericht klären, ob ein Umzug im Kindeswohl ist. Das Gericht berücksichtigt u.a. die Bindung zum Vater, die sozialen Beziehungen und Bildungsaspekte. Häufig räumen Gerichte demjenigen Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein, der die beste Stabilität bieten kann, aber das kann kompliziert sein.