dato for svaret: 11.12.2024
In Norwegen kann man bei geringem Einkommen und Vermögen 'fri rettshjelp' (Prozesskostenhilfe) beantragen, je nach Schwere des Falls und den Einkommensgrenzen. Ist es ein komplizierter Sorgerechtsstreit, kann das Staatliche Hilfsprogramm greifen. Allerdings existieren Höchstgrenzen für Einkommen und Kapital. Wer darüber liegt, muss den Anwalt selbst zahlen. Hat nur einer kaum Geld, gibt es keine Verpflichtung des Ex-Partners, dessen Anwaltskosten zu übernehmen, es sei denn, ein Gericht verurteilt ihn im Streitfall zur Kostenerstattung. Meist trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, außer das Gericht spricht eine Kostentragungspflicht für die unterlegene Partei aus. Einzelheiten kann der Anwalt klären, ob man fri rettshjelp beanspruchen darf.