Wie ist die Vermögensauseinandersetzung bei Tod des Samboers ohne Testament?
- 04.12.2024
Wir heiraten, jeder behält seinen Namen. Was erhalten die Kinder?
In Norwegen wählt man bei der Geburt oder kurz danach den Nachnamen des Kindes. Bei Eheschließung der Eltern ändert sich für das Kind nicht automatisch der Name. Man kann jedoch beantragen, dass das Kind den Nachnamen eines Elternteils trägt oder einen Doppelnamen. Die Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht entscheiden das einvernehmlich. Will man später wechseln, ist eine Namensänderung über das Folkeregister möglich, sofern beide zustimmen. Kinder ab 12 Jahren müssen miteinbezogen werden, ab 18 entscheiden sie selbst über ihren Namen. Es besteht somit Freiheit, aber keine automatische Anpassung an den Ehenamen.
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