dato for svaret: 11.11.2024
Es gibt keine generelle 'vorläufige Zahlungspflicht' wie in manch anderen Jurisdiktionen. Allerdings muss die Versicherung, sobald sie den Schaden regulierungspflichtig erkennt, unverzüglich in angemessener Frist leisten. Versuche, die Zahlung willkürlich rauszuzögern, können gegen die guten Sitten verstoßen. Norwegisches Recht verlangt 'snarest mulig' (so schnell wie möglich) nach Klärung der Haftung zu zahlen. Bestehen Einwände, klärt die Versicherung zunächst den Fall. Steht fest, dass zumindest ein Teilbetrag unstreitig ist, kann sie den bereits zahlen (Teilregulierung). Kommt es zu einer grundlosen Verweigerung oder Verzögerung, drohen Verzugszinsen oder Sanktionen. Eine Pflicht zur 'vorläufigen Sofortzahlung' gibt es nicht, doch ein teilweiser Ausgleich kann angebracht sein.