dato for svaret: 01.01.2025
Das norwegische Gesundheitssystem gewährt Patientinnen und Patienten im Rahmen bestimmter Regelungen ein Recht auf freie Krankenhauswahl, genannt 'fritt sykehusvalg'. Dabei darf man sich unter den öffentlichen Kliniken eine Einrichtung aussuchen, sofern die Behandlung dort angeboten wird. Einige hochspezialisierte Therapien sind jedoch nur in bestimmten Zentren durchführbar, sodass das Wahlrecht praktisch eingeschränkt sein kann. Man kontaktiert entweder die Wunschklinik direkt oder lässt sich vom Hausarzt dorthin überweisen. Der Hausarzt sollte allerdings eine medizinische Einschätzung abgeben, ob das betreffende Krankenhaus für die benötigte Behandlung geeignet ist. Das System soll Wartelisten verkürzen und die Patientenautonomie stärken, während komplexe Behandlungen wie seltene Operationen in spezialisierten Fachkliniken konzentriert bleiben.