dato for svaret: 14.11.2024
Die Pasient- og brukerrettighetsloven schreibt vor, dass Patienten das Recht auf umfassende, verständliche Informationen über ihren Gesundheitszustand, die Diagnose und die geplante Therapie haben. Ärztinnen und Pflegende müssen die Befunde so erklären, dass der Patient sie nachvollziehen kann. Nur in sehr seltenen Fällen, wenn eine unmittelbare Gefährdung des Patienten durch die Wahrheitsmitteilung droht (z.B. akute Selbstmordgefahr), kann man Informationen zurückhalten, doch das ist eng begrenzt und ethisch zu begründen. Das Ziel ist eine echte Patientenautonomie: Nur gut informierte Patienten können eine wirksame Einwilligung oder Ablehnung geben. Gleiches gilt bei Kindern, wobei man dem Alter und Reifegrad angepasste Informationen geben muss.