Was regelt das Gesetz zur psychiatrischen Zwangseinweisung (psykisk helsevernloven)?
- 28.10.2024
Mein 14-jähriger Sohn hat Probleme, will aber nicht, dass ich es erfahre.
Norwegische Gesetze legen fest, dass Kinder ab circa 16 Jahren sich selbstständig in psychologische Behandlung begeben können, ohne elterliche Einwilligung. Bei 14-Jährigen ist das eine Grauzone. Grundsätzlich sollen Eltern eingebunden werden, doch wenn das Kind reif und seine Privatsphäre relevant ist, kann der Psychologe – nach sorgfältiger Einschätzung – ihm vertraulichen Zugang gewähren, solange keine akute Gefahr besteht. Das Recht auf Gesundheit und psychosoziale Hilfe wiegt schwer. Ärzte und Psychologen bemühen sich dennoch, die Eltern einzubeziehen, falls dies im Interesse des Kindes liegt. Eine generelle Regel, ab wann Eltern völlig außen vor bleiben, ist nicht starr; medizinisches Personal folgt dem Reifegedanken und dem Wohl des Kindes.
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