Was regelt das Gesetz zur psychiatrischen Zwangseinweisung (psykisk helsevernloven)?
- 28.10.2024
Mein Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht, ich stimme der Behandlung zu, er nicht.
Haben Eltern gemeinsames Sorgerecht, müssen sie gemeinsam entscheiden, wenn es um wesentliche medizinische Eingriffe oder Therapien fürs Kind geht. Kommt es zum Konflikt und man findet keine Einigung, kann notfalls das Kinderschutz- oder Familiengericht eingeschaltet werden. Dringend notwendige Maßnahmen führt das Krankenhaus trotzdem durch, wenn eine akute Lebensgefahr besteht. Liegt kein akuter Notfall vor, wartet man in der Regel, bis der Dissens geklärt ist. Mitunter ordnet das Gericht an, dass die Mutter oder der Vater allein die Entscheidung treffen darf, wenn die Verzögerung dem Wohl des Kindes schadet. Das Spital beachtet das Ergebnis der juristischen Klärung. Der Wille des Kindes, abhängig von Alter und Reife, fließt ebenfalls ein.
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