dato for svaret: 10.11.2024
Bei aggressiven Übergriffen auf dem Spielfeld kann der Sportverband Disziplinarstrafen verhängen, beispielsweise Sperren oder Geldbußen nach den Regularien des jeweiligen Verbands. Doch das schließt ein staatliches Strafverfahren nicht aus. Wer dem Gegner vorsätzlich verletzt (z.B. absichtlicher Faustschlag), kann auch in Norwegen strafrechtlich belangt werden. In der Praxis wird die Polizei aber nur bei besonders gravierenden Vorfällen eingeschaltet. Meist klärt man solche Fälle innerhalb der Verbände. Verletzte Athleten können außerdem zivilrechtliche Schritte auf Schadensersatz einleiten, wenn der Vorfall eindeutig auf unzulässige Gewalthandlung zurückgeht. Der Grundsatz: Sportliches Regelwerk ersetzt nicht das allgemeine Straf- und Zivilrecht.