dato for svaret: 13.11.2024
In Norwegen können Jugendliche unter 18 Jahren nicht ohne Weiteres rechtsverbindliche Verträge abschließen. Die Eltern oder ein gesetzlicher Vormund müssen einwilligen oder im Namen des Minderjährigen unterzeichnen. Handelt es sich um größere Profiverträge, kann eine Zustimmung vom Statsforvalter notwendig sein, weil es um die Vermögensinteressen eines Minderjährigen geht. Der NIF hat zudem Jugendrichtlinien: Kinder sollen nicht an zu professionellen Strukturen gebunden werden. In den meisten Fällen reicht die Unterschrift der Eltern, sofern es um normale Vereinsmitgliedschaften geht. Doch sobald es um erhebliche Summen, Marketingrechte oder lange Vertragsdauern geht, kann eine zusätzliche Prüfung erfolgen, um Ausbeutung junger Talente zu verhindern. Der Jugendschutz hat Vorrang.