Wie verhält sich das Recht bei Körperkontrollen im Leistungssport, z.B. Dopingtests?
- 26.11.2024
Athleten geben viele Gesundheitsdaten preis. Ist das alles DSGVO-konform?
Sportvereine müssen im Einklang mit der DSGVO (in Norwegen Datatilsynet) persönliche Daten von Mitgliedern, darunter Gesundheitsinfos, sicher speichern und nur zweckgemäß verwenden. Trainer dürfen z.B. medizinische Diagnosen kennen, wenn es für das Training oder Wettkämpfe relevant ist. An Dritte – Sponsoren oder Medien – darf man solche Daten nicht weitergeben ohne Einwilligung. Beim Sammeln sensibler Informationen (z.B. Herztests) ist eine klare Einwilligung und sichere IT-Infrastruktur nötig. Clubs sollten Datenschutzrichtlinien haben, definieren, wer Zugriff auf welche Daten bekommt und wann sie gelöscht werden. Sportler können Auskunft über gespeicherte Informationen verlangen oder deren Löschung, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
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