Besteht in Norwegen ein Anspruch auf Vergütung, wenn öffentlich Werke in Sporthallen abgespielt werden? - Advokat-no.com

Besteht in Norwegen ein Anspruch auf Vergütung, wenn öffentlich Werke in Sporthallen abgespielt werden?

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16.11.2024

Bei Sportevents wird Musik gespielt. Muss man GEMA-ähnliche Gebühren zahlen?

Svaret på spørsmålet 19.11.2024
дата ответа: 19.11.2024

Ja, in Norwegen vertritt TONO die musikalischen Urheberrechte (ähnlich GEMA). Werden Musikwerke öffentlich im Stadion, in Hallen oder bei Sportevents abgespielt, bedarf es einer Lizenz. Der Veranstalter – z.B. ein Sportclub – muss eine TONO-Vereinbarung abschließen und Gebühren zahlen. Diese Gebühr deckt die Nutzung der Musikrechte an Komposition und Text ab. Verstößt man dagegen, kann TONO oder der Rechteinhaber eine Verletzungsklage anstrengen. Bei größeren Sportveranstaltungen oder Eishockey-/Fußballspielen ist das üblich, dass man pauschale Lizenzen vereinbart. Zusätzlich kann bei den Tonaufnahmen abspielende Stelle GRAMO-Rechte relevant sein (Leistungsschutz). Also es ist ratsam, sich mit TONO abzustimmen, um Musik legal zu verwenden.

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