дата ответа: 04.01.2025
Ein öffentliches Krankenhaus kann Sie nicht pauschal abweisen, wenn Sie dringend medizinische Hilfe benötigen. Zur Not stellt es alternative Versorgung sicher, etwa verlegt es Sie in ein anderes Krankenhaus mit freien Kapazitäten. Die Fachabteilungen koordinieren in akuten Fällen untereinander (f.eks. über AMK-Zentrale). Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn Sie keinerlei akuten Bedarf haben und die Klinik nicht die kompetente Einrichtung ist. Bei elektiven (nicht dringenden) Behandlungen können Wartelisten bestehen, Sie aber völlig wegzuschicken wäre gegen das 'Lov om spesialisthelsetjenesten'. Man kann das 'fritt sykehusvalg' nutzen und versuchen, eine Klinik mit freien Plätzen zu finden. Im Notfall muss irgendjemand die Grundversorgung bieten.