дата ответа: 07.11.2024
Nach Husleieloven und gängiger Rechtspraxis muss der Vermieter dem Mieter die Grundlage für Nebenkosten transparent darlegen. Sobald 'Akonto-Zahlungen' oder Vorauszahlungen für Heizung, Wasser, sonstige Betriebskosten abgerechnet werden, ist der Mieter berechtigt, Einsicht in die Originalbelege oder zumindest in eine schlüssige Abrechnung zu verlangen. Wer diese Einsicht verweigert, verstößt gegen den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit. Der Mieter kann dann Zahlung zurückhalten oder Beschwerde einreichen, etwa bei Husleietvistutvalget in entsprechenden Regionen. Zusammenfassend: Es darf keine pauschalen Pauschalen geben, ohne dass der Mieter zumindest kontrollieren kann, wie sich die Höhe rechtfertigt.