дата ответа: 27.12.2024
Nach norwegischem Recht kann ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag zulässig sein, wenn es sachlich begründet ist, z.B. wegen Allergien oder einer Hausordnung mit Rücksicht auf andere Bewohner. Allerdings prüfen Gerichte im Einzelfall, ob das Verbot unverhältnismäßig oder diskriminierend ist. Viele Verträge erlauben Ausnahmen mit Vermieterzustimmung. Ein absolutes Hundeverbot ohne nachvollziehbaren Grund kann angefochten werden, speziell wenn das Tier essenzielle Bedeutung für den Mieter hat (z.B. Assistenzhund). Am besten klärt man das vorab mit dem Vermieter, um Konflikte zu vermeiden.