dato for svaret: 01.01.2025
Grundsätzlich sind alle Geldguthaben pfändbar. Allerdings kann BAföG unter Umständen als Einkommen mit Pfändungsfreibetrag gelten. Das heißt, es gibt einen unpfändbaren Teil für den Lebensunterhalt. Das BAföG an sich ist nicht explizit unpfändbar, jedoch kann man die Pfändung auf einem P-Konto sichern, um den Grundfreibetrag zu schützen. Man sollte ein P-Konto einrichten, damit das existenzsichernde Einkommen nicht von Gläubigern komplett weggefischt wird. Wenn man eine Pfändung bemerkt, sollte man beim Vollstreckungsgericht auf Unpfändbarkeit bestimmter Beträge hinweisen.