dato for svaret: 27.11.2024
Grundsätzlich ist der Kaufvertrag bindend, wenn er beurkundet (in Norwegen meist durch einen ordentlichen Kaufvertrag plus Übertragungsdokument) wurde. Ein Rücktritt wegen fehlender Finanzierung ist nur möglich, wenn im Vertrag eine Finanzierungsklausel vereinbart wurde, die den Erwerb an die Kreditbewilligung knüpft. Liegt eine solche Bedingung nicht vor, haftet der Käufer bei Nichterfüllung. Der Verkäufer kann Schadensersatz fordern (z.B. wenn er die Immobilie nun günstiger verkaufen muss). Deshalb ist es ratsam, die Finanzierung vor Vertragsunterzeichnung abzusichern oder eine aufschiebende Bedingung aufzunehmen.