Wie läuft die Beschwerde bei vermuteten Behandlungsfehlern?
- 18.11.2024
Er meint, das Loch im Zahn müsse sofort gefüllt werden, aber kann er es erzwingen?
Jede zahnärztliche Behandlung bedarf der informierten Einwilligung des Patienten. Ein Zahnarzt darf nicht gegen den Willen des Patienten handeln, selbst wenn es medizinisch dringend ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Patient bewusstlos oder nicht urteilsfähig ist und eine ernsthafte Gesundheitsschädigung droht. In der Regel musst du die Behandlung vorher absegnen und hast das Recht, sie abzulehnen. Der Zahnarzt muss umfassend aufklären: was gemacht wird, Risiken, Alternativen. Willst du nicht, kann der Zahnarzt dich aber auch nicht zwingen. Natürlich trägst du das Risiko möglicher Verschlimmerung des Zahnproblems, wenn du keine Behandlung willst.
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