дата ответа: 27.12.2024
Bei einer eierseksjon (Eigentumswohnung) kann die Eigentümergemeinschaft regeln, dass die äußere Fassade ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist. Fenster fallen meist unter das Gemeinschaftseigentum, insbesondere äußerlich sichtbare Teile. So kann die Eigentümergemeinschaft (Jahresversammlung) beschließen, dass nur bestimmte Fenstertypen oder Farben erlaubt sind. Du musst dich daran halten, um die optische Einheitlichkeit nicht zu stören. Verstöße können eine Rückbauverpflichtung auslösen. Bei Unklarheiten lohnt es sich, in die Statuten oder Beschlüsse der Gemeinschaft zu schauen, die meist Vorgaben zu Renovierungen enthalten.