dato for svaret: 17.12.2024
Wenn ein Tarifvertrag anwendbar ist, gibt es oft konkrete Entgeltgruppen basierend auf Tätigkeitsmerkmalen. Fühlst du dich falsch eingestuft, kannst du erst intern klären und den Betriebsrat einschalten. Hilft das nicht, besteht die Möglichkeit einer Eingruppierungsklage zum Arbeitsgericht. Du müsstest beweisen, dass deine tatsächlichen Aufgaben in der höheren Entgeltgruppe liegen. Bei Erfolg hast du rückwirkenden Anspruch auf höhere Vergütung, sofern du die Forderung rechtzeitig geltend gemacht hast. Ohne Tarifbindung ist das schwieriger; man müsste auf die allgemeine Gleichbehandlung pochen oder auf arbeitsvertragliche Versprechen.