дата ответа: 07.12.2024
Wer in Elternzeit ist, darf bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, auch bei einem anderen Arbeitgeber, sofern die Elternzeitvorschriften eingehalten werden. Allerdings muss man den ursprünglichen Arbeitgeber informieren und prüfen, ob vertragliche Konkurrenzverbote bestehen. Häufig regelt der Arbeitsvertrag, dass man Nebentätigkeiten anzuzeigen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein völliges Verbot wäre jedoch nicht immer rechtmäßig, sofern es keine berechtigten betrieblichen Gründe gibt. Wenn alles transparent ist und es keine direkte Konkurrenz darstellt, ist das meist in Ordnung.