дата ответа: 12.12.2024
Einige Kommunen in Norwegen schreiben vor, dass Baugrundstücke binnen einer bestimmten Zeit bebaut werden sollen, um Bauland-Spekulation oder Leerstände zu vermeiden. Solche Pflichten können im reguleringsplan festgehalten sein. Bei Missachtung drohen Bußgelder oder theoretisch Rückkaufoptionen der Gemeinde. Allerdings existiert kein generelles Landesgesetz dazu, vielmehr kommt es auf kommunale Bestimmungen an. Wer sein Grundstück unbebaut lässt, kann daher Probleme kriegen, wenn ein 'Utbyggingsavtale' (Erschließungsvereinbarung) den Baubeginn terminiert. Im Zweifel: in den Kaufvertrag und die kommunalen Bauleitpläne schauen.